Die Anamnese – eine gründliche Hypnosevorbereitung sichert den Erfolg
Um genau zu erkennen, welche Probleme und Ziele hinter einem Hypnosebegehren stehen, wird jeder verantwortungsvolle Hypnotiseur ein ausführliches Vorgespräch – die Anamnese – mit dem Klienten führen. Schon zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Mitarbeit gefragt – ja unbedingt notwendig.
Als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie darf ich auch Leiden behandeln, die nach medizinischen Gesichtspunkten durch die WHO im ICD 10 unter Störungen klassifiziert sind. Dazu ist eine ausführliche Anamnese unumgänglich. Auch um herauszufinden, ob eventuell Probleme bestehen, die in die Hand eines Arztes oder approbierten Psychotherapeuten gehören. Dazu nur ein einfaches Beispiel:
Gerade bei den im Alltag des Heilpraktikers häufigen Diagnosen nach F44 und F45, also den dissoziativen und somatoformen Störungen, ist ein Ausschluss körperlicher Erkrankungen unbedingt geboten. Ohne diese ärztliche Abklärung sind vorgenannte Diagnosen eigentlich unzulässig. Ansonsten würde die Gefahr bestehen, dass ein organisch begründetes Leiden, bspw. Schmerzen aufgrund eines Magengeschwüres, durch Hypnose überdeckt werden kann.
Verantwortung übernehmen für die seelische und körperliche Gesundheit des Klienten
Diese Verantwortung nehme ich sehr ernst, weil Ihre körperliche und seelische Gesundheit die oberste Priorität hat. Daher räume ich der Anamnese viel Zeit ein. Zu diesem Prozess gehört auch das Ausfüllen zweier recht umfangreicher Anamnesebögen. Bitte nehmen Sie sich Zeit dafür, denn die Arbeit an Ihrem Anliegen beginnt bereits an dieser Stelle.