Kontraindikationen sind die Gegenanzeige der Hypnose. Aber es gibt auch noch andere Grenzen, an die ein Hypnotiseur oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie gebunden ist.
Grundsätzlich ist es in Heilberufen rechtlich verboten ein absolutes Heilungsversprechen abzugeben. Wenn Sie also die folgenden Indikationen lesen, so bedeutet dies, dass ich – selbst wenn wissenschaftlich anerkannte Wirksamkeitsnachweise bestehen – keine Garantie für eine erfolgreiche Heilung durch Hypnose abgeben darf. Dennoch dürfen Sie aus gutem Grunde sehr optimistisch sein, was Hypnose angeht – da eine Wirksamkeit für viele Bereiche wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
Im Januar 2003 wurde dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (§ 11 Psychotherapiegesetz) durch Prof. Dr. Dirk Revenstorf im Auftrag der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) und Deutschen Gesellschaft für Hypnose (DGH) eine „Expertise zur Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Hypnotherapie“ vorgelegt. Es musste geprüft werden, ob und für welche Anwendungsgebiete die Hypnotherapie die Kriterien für eine wissenschaftliche Anerkennung erfüllt. Dabei ging es den Antragstellern natürlich neben der Wirksamkeit auch um die Erstattungsfähigkeit durch Krankenkassen etc.
Folgende Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Nebenwirkungen wurden aufgeführt: